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Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz

Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz

Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz
Pflicht für alle Neubauten

Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Als erneuerbare Energiequellen können solare Strahlungsenergie, Umweltwärme, oberflächennahe Geothermie oder Biomasse eingesetzt werden.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: von heute 6,6 % soll der Anteil bis 2020 auf 14 % steigen.

Damit sich Gebäudeeigentümer rechtzeitig auf die neue Pflicht einstellen können, sieht das Gesetz eine Übergangsregelung vor: Wegen der langen Planungsphase beim Bau gilt das Gesetz nicht für Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bereits vor dem 1. Januar 2009 bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde.

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